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Spenden

Entsprechend § 3 Gemeinnützigkeit des Vereins der Satzung können zur Verwirklichung der Aufgaben und Ziele der Fördergesellschaft Spenden auf das Konto des Vereins eingezahlt werden.

Bei Spenden handelt es sich um freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen. Diese dienen dem gemeinnützigen Zweck im Sinne der
Satzung der Freunde und Förderer der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin e.V Der Verein Freunde und Förderer der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin e.V. ist unter der Vereinsregister-Nr. 14212 B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen und ist mit Steuernummer 666/54052 durch das Finanzamt für Körperschaften I Berlin von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit worden.